AGB

EINKAUFSBEDINGUNGEN

Für unsere Bestellungen sind nur die nachfolgenden Allgemeinen Einkaufsbedingungen verbindlich, soweit schriftlich nichts anderes vereinbart wird. Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der Lieferfirma sind, auch wenn wir Ihnen nicht ausdrücklich widersprochen haben, nicht bindend. Ergänzend zu unseren allgemeinen Einkaufsbedingungen gelten unabdingbar die gesetzlichen Bestimmungen der Republik Österreich.

  1. Preise: Die in unserer Einkaufsbestätigung angeführten Preise sind Festpreise, die keiner wie immer gearteten Preisgleitung unterliegen.
  2. Lieferparität und Versand: Erfüllungsort für die Lieferung ist die jeweilige in der Bestellung angeführte Lieferanschrift. Unsere Versandvorschriften sind genauestens zu beachten, alle aus ihrer Verletzung entstehenden Schäden gehen zu Lasten des Lieferanten. Eventuelle Mehrkosten aufgrund des Fehlens oder nicht ordnungsgemäßer Ausstellung der nötigen Dokumente wird von unserer Firma an die jeweilige Lieferfirma weiterverrechnet
  3. Liefertermine: Die vereinbarten Liefertermine sind, höhere Gewalt ausgenommen, verbindlich. Die Lieferzeit beginnt mit dem Datum des Bestellschreibens. Kommt die Lieferfirma mit der Leistung in Verzug, so sind wir berechtigt nach unserer Wahl Erfüllung und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Für die Lieferfirma erkennbare Lieferverzögerungen hat die Lieferfirma uns unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Für alle aus der Überschreitung der Lieferfrist entstehenden Nachteile haftet der Lieferant.
  4. Warenqualität und Haftung für Produkt: Die durch Vertrag vereinbarte vorgeschriebene Warenqualität ist vom Lieferanten genau nach Anforderung einzuhalten. Lieferant verpflichtet sich die Ware gemäß EU-Vorschriften zu kennzeichnen. Lieferant haftet für alle Schäden, die durch Verwendung von seinem Produkt entstehen
  5. Zweifelfälle: Wir werden durch möglichst genaue Angaben, die Qualität der Vertragsleistung genau bezeichnen. Ist die Lieferfirma über Einzelheiten der Vertragsleistung im Zweifel, so wird sie sich unverzüglich mit uns in Verbindung setzen. Abweichungen von unseren Angaben sind insoweit zulässig, als sie von uns schriftlich genehmigt sind.
  6. Gewährleistung: Die Warenübernahme erfolgt bei unserem Kunden. Hierbei festgestellte Gewichte und/oder Stückzahlen bzw. Mengeneinheiten sind ohne Rücksicht auf vorangegangene Verwiegungen oder Zählungen maßgebend. Differenz an Gewicht und Mengeneinheit gelten als Mängel. Mängel müssen bis 4 Wochen nach der Ankunft der Lieferung den Lieferanten mitgeteilt werden.
  7. Die Lieferfirma hat alle Erfahrungen, Kenntnisse und Unterlagen unserer Gesellschaft, von denen sie im Zusammenhang mit dem Auftrag Kenntnis erlangt gegenüber Dritten streng geheimzuhalten. Bei Unterlassung dieser Klausel ist mit dementsprechenden Rechtsschritten zu rechnen.
  8. Auf allen Zuschriften, Versandanzeigen, Rechnungen ist unsere Vertragsnummer angeben. Rechnungen sind in zweifacher Ausführung an uns zu übersenden
  9. Unvollkommene eingereichte Rechnungen müssen wir zurückgeben. Stichtag für die Zahlung ist der Eingangstag der ordnungsgemäßen Rechnungen.
  10. Gerichtsstand: Wien, es gilt Österreichisches Recht
  11. Bei nicht Einhaltung des Vertrages (Menge, Liefertermine, Lieferart) durch den Lieferanten sind wir berechtigt unseren Schadenersatz in Form einer Vertragsstrafe bis auf 20% vom gesamten Wert des Vertrages beim Lieferanten einzuholen.

ALLGEMEINE VERTRAGS – UND LIEFERBEDINGUNGEN

I. GELTUNG
Die Allgemeinen Vertrags – und Lieferbedingungen gelten für alle Verkaufs-, Lieferungs- und Leistungsgeschäfte der TOP CHEM Chemikalienhandel GmbH (im Folgenden kurz: TOP CHEM). Abweichende Bestimmungen gelten nur, sofern ihre Gültigkeit von der TOP CHEM bei Vertragsabschluss schriftlich anerkannt wurde. Stillschweigen der TOP CHEM gegenüber anders lautenden Bedingungen gilt nicht als Anerkennung oder Zustimmung. Mit Annahme der Lieferung der TOP CHEM akzeptiert der Kunde diese AGB. Diese AGB gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsbeziehung also auch für Folgegeschäfte. Es genügt der einmalige Erhalt dieser AGB.

II. VERTRAGSABSCHLUSS, ANGEBOTE
Aufträge bedürfen der schriftlichen Annahme der TOP CHEM. TOP CHEM ist jedoch berechtigt, im Einzelfall auch eine mündliche oder konkludente Vertragsannahme gelten zu lassen. Der Vertrag gilt jedenfalls als geschlossen, wenn TOP CHEM nach Erhalt der Bestellung eine Lieferung oder Leistung erbracht hat. Angebote der TOP CHEM sind – sofern nicht schriftlich Gegenteiliges vereinbart wurde – ihrem gesamten Inhalt nach freibleibend und unverbindlich und erfolgen unter Vorbehalt von Druckfehlern und sonstigen Irrtümern.

III.PREIS
Es gelten die im Zeitpunkt der Lieferung allgemein gültigen Preise der TOP CHEM oder schriftlich vereinbarte Preise zuzüglich Mehrwertsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe. Bei Lieferungen nach Gewicht erfolgt die für die Berechnung maßgebliche Gewichtsfeststellung auf den Versandstellen der Lieferwerke.

IV.LIEFERUNG,LIEFERFRIST,LIEFERVERZUG,VERSAND, GEFAHRENTRAGUNG
Für den Umfang der Lieferung ist die Auftragsbestätigung der TOP CHEM maßgebend. Die vorgesehene oder vereinbarte Lieferfrist wird nach Möglichkeit eingehalten, jedoch ohne Verbindlichkeit; es sei denn, die Verbindlichkeit ist schriftlich garantiert. Höhere Gewalt jeder Art (Verkehrsstörungen, Feuerschäden, Überschwemmungen, Arbeitskräfte-, Energie-, Rohstoff- und Hilfsstoffmangel, Streik, Aussperrungen, Störung beim Versand, behördliche Verfügungen oder andere Hindernisse) befreien für Dauer und Umfang der Störung von der Verpflichtung zur Lieferung.

V. GEWÄHRLEISTUNG,SCHADENSERSATZ, PRODUKTHAFTUNG
Die Gewährleistung erlischt sofort, wenn ohne unsere schriftliche Erlaubnis der Kunde selbst oder eine von ihm ermächtigte Person Änderungen an der gelieferten Ware vornimmt. Im Falle der Beanstandung ist der Kunde verpflichtet, die Ware zunächst anzunehmen, sachgemäß abzuladen und zu lagern. Mängelrügen werden nur dann berücksichtigt, wenn sie unverzüglich und schriftlich, längstens jedoch binnen 5 Tagen ab der Lieferung erhoben werden. Der Kunde hat die Mangelhaftigkeit der gelieferten Ware im Zeitpunkt der Übernahme zu beweisen. Eine Haftung unsererseits für Mangelfolgeschäden aus dem Titel des Schadensersatzes ist ausgeschlossen. Wir leisten bei den von uns gelieferten Produkten lediglich Gewähr dafür, dass sie die im Verkehr für diese Produkte üblicherweise vorausgesetzten Eigenschaften lt. Spezifikation aufweisen. Es bleibt unserer Wahl überlassen, ob wir die Gewährleistungsansprüche durch Austausch, Verbesserung, Preisminderung oder Wandlung erfüllen. Bei Weiterverkauf der gelieferten Ware durch den Kunden entfallen uns gegenüber sämtliche Ansprüche aus dem Titel der Gewährleistung.

VI. ANWENDUNGSTECHNISCHEBERATUNG
Anwendung, Verwendung und Verarbeitung der bezogenen Ware liegen ausschließlich im Verantwortungsbereich des Kunden. Die anwendungstechnische Beratung der TOP CHEM in Wort und Schrift gilt nur als unverbindlicher Hinweis und befreit den Kunden nicht von der eigenen Prüfung der Produkte auf ihre Eignung für die beabsichtigten Verfahren und Zwecke. Anwendung, Verwendung und Verarbeitung liegen außerhalb der Kontrollmöglichkeit der TOP CHEM und liegen daher ausschließlich im Verantwortungsbereich des Kunden.

VII. ZAHLUNG, EIGENTUMSVORBEHALT
Zahlungen gelten erst dann als bewirkt, wenn der Betrag abzugsfrei bei der TOP CHEM oder auf deren Bankkonto endgültig verfügbar ist. Bei Zielüberschreitung ist die TOP CHEM berechtigt, sofort fällige Verzugszinsen zu verrechnen. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Gewährleistung oder sonstigen Ansprüchen gegen die TOP CHEM, zurückzubehalten oder mit vermeintlichen Gegenansprüchen aufzurechnen. Die Ware bleibt bis zur Vollständigen Bezahlung aller aus dem Vertrag entstandenen Verbindlichkeiten des Kunden Eigentum der TOP CHEM.

VIII. RÜCKTRITT
Werden der TOP CHEM nach Vertragsabschluss Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in der Auftragshöhe in Frage stellen, so ist TOP CHEM berechtigt, ohne Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Vereinbarte Lieferfristen werden mit dem Bekanntwerden der fehlenden Kreditwürdigkeit unterbrochen.

IX. ERFÜLLUNGSORT, GERICHTSSTAND, ANZUWENDENDES RECHT
Für alle Vereinbarungen zwischen dem Kunden und der TOP CHEM ist österreichisches Recht anzuwenden. Als Erfüllungsort gilt, wenn nicht anders schriftlich vereinbart, Wien. Als ausschließlicher Gerichtsstand wird Wien vereinbart.